Die Steuerklasse 1-6
Steuerklasse 1
Zielgruppe:
- Ledige, Geschiedene, Verwitwete ohne Kinder.
- Dauert getrenntlebende Ehepartner.
Freibeträge:
- Grundfreibetrag (aktuell rund 10.908 Euro, abhängig von der aktuellen Gesetzgebung).
Besondere Merkmale:
- Keine zusätzlichen Entlastungen für Kinder oder Ehepartner.
- Standardabzüge wie Werbungskostenpauschale, Sozialversicherungsbeiträge.
Steuerklasse 2
Zielgruppe:
- Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind.
Freibeträge:
- Grundfreibetrag plus Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Besondere Merkmale:
- Der Entlastungsbetrag beträgt über 4.000 Euro pro Jahr (kann sich ändern, je nach Gesetzgebung).
- Anspruch besteht, wenn mindestens ein Kindergeld berechtigtes Kind im Haushalt lebt.
Steuerklasse 3
Zielgruppe:
- Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften mit einem großen Einkommensunterschied.
Freibeträge:
- Doppelte Grundfreibeträge.
Besondere Merkmale:
- Sehr vorteilhaft, wenn ein Partner wenig oder gar kein Einkommen hat.
- Höhere Abzüge für den Partner in Steuerklasse 5.
Steuerklasse 4
Zielgruppe:
- Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften mit ähnlichem Einkommen.
Freibeträge:
- Gleiche Grundfreibeträge für beide Partner.
Besondere Merkmale:
- Kann mit dem Faktorverfahren kombiniert werden, um die Steuerlast gerechter zu verteilen.
- Faktorverfahren berücksichtigt individuelle Einkommensverhältnisse und vermeidet große Steuernachzahlungen.
Steuerklasse 5
Zielgruppe:
- Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften.
- Partner hat Steuerklasse 3.
Freibeträge:
- Keine zusätzlichen Freibeträge, da sie vom Partner in Steuerklasse 3 genutzt werden.
Besondere Merkmale:
- Höhere Abzüge, sinnvoll bei großem Einkommensunterschied.
- Höhere Abzüge als in Steuerklasse 3.
- Sinnvoll, wenn ein Partner deutlich weniger verdient.
Steuerklasse 6
Zielgruppe:
- Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen.
Freibeträge:
- Keine Freibeträge, höchste Steuerabzüge.
Besondere Merkmale:
- Gilt ab dem zweiten Job und erfordert genaue Steuerplanung, um hohe Abzüge zu vermeiden.
Weitere Hinweise:
Faktorverfahren (bei Steuerklasse 4):
- Ermöglicht eine gerechtere Steuerverteilung bei Ehepaaren mit ähnlichem Einkommen.
Steuerklassenwechsel:
- Kann jährlich beantragt werden, um auf Lebensveränderungen wie Heirat oder Geburt eines Kindes zu reagieren.
Steuererklärung:
- Kann zu Rückerstattungen führen, wenn zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde.
- Pflicht bei bestimmten Konstellationen, z. B. bei Steuerklasse 3/5.
Für spezifische Fragen oder persönliche Steueroptimierung ist die Beratung durch einen Steuerberater ratsam.