Die Steuerklasse 1-6

Steuerklasse 1

Zielgruppe:

  •  Ledige, Geschiedene, Verwitwete ohne Kinder.
  •  Dauert getrenntlebende Ehepartner.

Freibeträge: 

  •  Grundfreibetrag (aktuell rund 10.908 Euro, abhängig von der aktuellen Gesetzgebung).

Besondere Merkmale: 

  •  Keine zusätzlichen Entlastungen für Kinder oder Ehepartner.
  • Standardabzüge wie Werbungskostenpauschale, Sozialversicherungsbeiträge.

 

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Steuerklasse 2

Zielgruppe:

  •  Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind.

Freibeträge:

  •  Grundfreibetrag plus Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Besondere Merkmale:

  •  Der Entlastungsbetrag beträgt über 4.000 Euro pro Jahr (kann sich ändern, je nach Gesetzgebung).
  •  Anspruch besteht, wenn mindestens ein Kindergeld berechtigtes Kind im Haushalt lebt.

Steuerklasse 3

Zielgruppe:

  •  Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften mit einem großen Einkommensunterschied.

Freibeträge:

  •  Doppelte Grundfreibeträge.

Besondere Merkmale:

  • Sehr vorteilhaft, wenn ein Partner wenig oder gar kein Einkommen hat.
  • Höhere Abzüge für den Partner in Steuerklasse 5.

Steuerklasse 4

Zielgruppe:

  • Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften mit ähnlichem Einkommen.

Freibeträge:

  • Gleiche Grundfreibeträge für beide Partner.

Besondere Merkmale:

  • Kann mit dem Faktorverfahren kombiniert werden, um die Steuerlast gerechter zu verteilen.
  • Faktorverfahren berücksichtigt individuelle Einkommensverhältnisse und vermeidet große Steuernachzahlungen.

Steuerklasse 5

Zielgruppe:

  • Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften.
  • Partner hat Steuerklasse 3.

Freibeträge:

  • Keine zusätzlichen Freibeträge, da sie vom Partner in Steuerklasse 3 genutzt werden.

Besondere Merkmale: 

  • Höhere Abzüge, sinnvoll bei großem Einkommensunterschied.
  • Höhere Abzüge als in Steuerklasse 3.
  • Sinnvoll, wenn ein Partner deutlich weniger verdient.

Steuerklasse 6

Zielgruppe:

  • Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen.

Freibeträge:

  • Keine Freibeträge, höchste Steuerabzüge.

Besondere Merkmale: 

  • Gilt ab dem zweiten Job und erfordert genaue Steuerplanung, um hohe Abzüge zu vermeiden.

Weitere Hinweise:

Faktorverfahren (bei Steuerklasse 4):

  • Ermöglicht eine gerechtere Steuerverteilung bei Ehepaaren mit ähnlichem Einkommen.

Steuerklassenwechsel:

  • Kann jährlich beantragt werden, um auf Lebensveränderungen wie Heirat oder Geburt eines Kindes zu reagieren.

Steuererklärung: 

  • Kann zu Rückerstattungen führen, wenn zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde.
  • Pflicht bei bestimmten Konstellationen, z. B. bei Steuerklasse 3/5.

Für spezifische Fragen oder persönliche Steueroptimierung ist die Beratung durch einen Steuerberater ratsam.


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